ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir bitten Sie ausdrücklich, unsere Geschäftsbedingungen vor einer Buchung zu lesen und den Inhalt allen Gruppenmitgliedern mitzuteilen. Sie gelten vorrangig und ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zwischen Ihnen und Rio Negro Kanu-und Outdoorevents GmbH als Vertragspartnerin (nachstehend „Rio Negro“).

1. BUCHUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Eine Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und stellt Ihr Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Rio Negro bestätigt das Angebot unverzüglich. Damit kommt der Vertrag mit der vereinbarten Teilnehmerzahl zustande. Sie erhalten umgehend von Rio Negro neben der Auftragsbestätigung und Rechnung die für die Leistung notwendigen Informationsunterlagen. Die Kopie der Auftragsbestätigung und Rechnung senden Sie unverzüglich unterschrieben zurück.
Buchen Sie für eine Gruppe, so versichern Sie als Anmeldender zugleich mit Vollmacht für alle Teilnehmenden zu handeln. Sie haften hierbei für eventuelle Ausfälle, wenn z.B. eine vereinbarte Teilnehmerzahl unterschritten wird.

2. PERSÖNLICHE DATEN

Sie sind damit einverstanden, dass Rio Negro personenbezogene Daten notiert und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung elektronisch speichert. Rio Negro benötigt Namen und Anschrift, um die Rechnung erstellen zu können und ist gesetzlich verpflichtet, diese Daten aufzubewahren. Darüber hinaus notiert Rio Negro eine Telefonnummer unter der Sie auch kurzfristig erreicht und ggf. über Änderungen des Vertrages in Kenntnis gesetzt werden können.

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Im eigenen Interesse sollten Sie eine Buchung nur dann vornehmen, sofern Sie bereit sind, die rechtzeitig vor Vertragsbeginn ausgehändigten allgemeinen Informationen zum Ablauf der Kanutouren oder Pauschalprogramme zu beachten und sich an die Verhaltensregeln bzw. die Haus- und Platzordnung zu halten. Teilnehmende, die in Folge wiederholter oder wesentlicher Missachtung dieser Regeln oder der Weisungen der Tourenbegleitung oder Aufsichtsführenden von Rio Negro die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Fortgang der Veranstaltung gefährden, können ohne Anspruch auf Kostenerstattung ausgeschlossen werden. Alle Teilnehmenden erklären, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme besteht.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Rechnungsbetrag muss zum vereinbarten Zahlungsziel vor Leistungsantritt bei Rio Negro in der vereinbarten Form eingegangen sein. Leisten Sie die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Rio Negro zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Rio Negro berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 9 zu belasten.

5. VERSPÄTUNGEN

Im Falle einer Verspätung bezüglich ihrer Anreise zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort des Leistungsantritts sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen. Rio Negro ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistungen/Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Verwendung entfällt ihre Vergütungspflicht.

6. UMBUCHUNGEN DES KUNDEN

Sie haben nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Termins, des Antrittsortes, des Ziels, des Tourverlaufes oder der Tourart (Umbuchung) Bestehen Sie auf einer Umbuchung (immer vorausgesetzt, dass diese auch möglich ist), kann von Rio Negro eine Umbuchungsgebühr berechnet werden.
Umbuchungswünsche durch den Kunden sollten in schriftlicher Form erfolgen.

7. TOURDAUER, VORZEITIGER TOURABBRUCH

Rio Negro gibt in den jeweiligen Informationen zu Kanutouren oder Programmen im Internet Zeiten für die Dauer der Touren als Durchschnittswerte an. Je nach Wasserführung, Wind oder persönlichen Fähigkeiten können die Zeiten variieren. Ein Anspruch auf Rückzahlung wegen kürzerer Fahrzeiten besteht nicht.

Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer Tour gehen, soweit der Abbruch nicht von Rio Negro zu vertreten ist, entstehende Mehrkosten, insbesondere einer vorzeitigen und/oder besonderen Abholung der Kanus und des Materials zu Lasten des Verursachenden/Teilnehmenden.

Geringfügige Veränderungen, die den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht wesentlich verändern, können von Rio Negro nicht ausgeschlossen werden, soweit dafür nach Vertragsabschluss ein sachlich rechtfertigender Grund besteht. Die Abweichung muss dem Kunden zumutbar sein und berechtigt nicht zu einer Minderung des Gesamtpreises.

8. RÜCKTRITT DES KUNDEN BEI KANUTOUREN

Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung gegenüber Rio Negro. Wir empfehlen, den Rücktritt in Schriftform vorzunehmen. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag gelten folgende Fristen:
bis zu 14 Tagen vor der Tour ---> 10 % des Rechnungsbetrags als Stornogebühr
weniger als 14 Tage vor der Tour ---> 50 % des Rechnungsbetrags als Stornogebühr
weniger als 2 Tage vor der Tour ---> 80 % des Rechnungsbetrags als Stornogebühr
Treten Sie innerhalb einer Frist von weniger als 1 Tag vor Erfüllung vom Vertrag zurück oder erscheinen Sie nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zum Antritt der Leistung, so ist der gesamte Rechnungsbetrag als Stornogebühr mit der Einschränkung zu entrichten, dass sich Rio Negro ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen muss, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat.
Bei der Buchung einer Flex-Option gelten die Regelungen nach Ziffer 9 anstelle.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung (z.B.: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Sitz 20354 Hamburg).

9. FLEX-OPTION FÜR KURZFRISTIGE ABSAGEN

Krankheit angemeldeter Personen Personen oder Schlechtwetterprognosen sind die häufigsten Gründe für einen kurzfristigen Absagewunsch, rechtfertigen jedoch in keiner Weise einen vollständigen oder teilweise kostenfreien Rücktritt oder kostenfreie Auflösung des Vertragsverhältnisses. Doch auch private Unwägbarkeiten machen die Buchung langfristiger Termine für eine Gruppe oft schwer. Bei Buchung einer Kanutour kann eine „Flex-Option“ als Zusatzleistung für die komplette Gruppe hinzugebucht werden, um diesem Risiko entgegen zu wirken.
Haben Sie als Vertragspartner die „Flex-Option“ gebucht und die hierfür fälligen Kosten beglichen, können Sie bis zum Vortag um 12 Uhr die Teilnahme – auch einzelner Personen – absagen und erhalten eine Erstattung des Teilnehmerpreises für die Kanutour. Auch für nicht von Rio Negro veranstaltete Leistungen (z.B. Grillpakete) kann die Flex-Option gebucht werden, hier kann die Absage bis spätestens 6 Tage vorher erfolgen.

10. RÜCKTRITT DES KUNDEN BEI SEMINARHAUSBUCHUNGEN

Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung gegenüber Rio Negro. Wir empfehlen, den Rücktritt in Schriftform vorzunehmen.
Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag gelten folgende Fristen
bis zu 3 Monaten vor Leistungsantritt --> Stornogebühr 10 % pro Buchung
weniger als 3 Monaten vor Leistungsantritt -->Stornogebühren 50 % pro Buchung
weniger als 6 Wochen vor Leistungsantritt -->Stornogebühr 80 % pro Buchung
Treten Sie innerhalb einer Frist von weniger als 1 Tag vor Erfüllung vom Vertrag zurück oder erscheinen nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zum Antritt der Leistung, so ist der gesamte Rechnungsbetrag als Stornogebühr zu entrichten. Dies gilt mit der Einschränkung, dass sich Rio Negro ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen muss, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung (z.B.: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Sitz 20354 Hamburg).

11. RÜCKTRITT VON RIO NEGRO

Die Kanutouren finden grundsätzlich auch bei widrigen Wetterbedingungen statt und werden wegen Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich niedrigen oder hohen Temperaturen nicht abgesagt.
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Rio Negro kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis 14 Tage vor Leistungserfüllung die für die Fahrt ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist. Rio Negro ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage unverzüglich zu erklären. Wird die Fahrt aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie die auf die Fahrt geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Gefährliche Wetterbedingungen/Hochwasser
Sollten vor Leistungsantritt Umstände eintreten, die für Rio Negro trotz gewissenhafter Vorbereitung nicht absehbar waren oder die Fahrt zu einem unkalkulierbaren Risiko machen (Unwetter, Hochwasser etc.), kann sie die Tour einseitig absagen. Rio Negro ist verpflichtet, den Kunden in diesen Fällen unverzüglich zu informieren. In diesem Fall erstellt Rio Negro einen Gutschein in Höhe der Buchungssumme der selbst erbrachten Leistungen. Mit diesem Gutschein kann die Tour an einem verfügbaren Termin nachgeholt werden. Gebuchte Zusatzleistungen von Dritten (Catering, Reisebusse etc.) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. Eine Erstattung des Gesamtpreises ist nicht möglich. Weitere Ansprüche gegen Rio Negro entstehen nicht.
Haben Sie eine Flex-Option gebucht, erfolgt in diesem Falle eine Auszahlung des Teilnehmerpreises nach den Regelungen der Flex-Option (siehe Ziffer 6).

12. UMWELTSCHUTZ

Sie verpflichten sich, die Natur schonend zu behandeln und darauf zu achten, dass durch Ihren Aufenthalt auf dem Fluss das Ökosystem nicht beeinträchtigt wird. Sie verpflichten sich, die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung einzuhalten und nur die zugelassenen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze etc. zu benutzen, über die sie im Rahmen der Einweisung von Rio Negro informiert wurden. Enstandener Müll muss selbstverständlich wieder mitgenommen werden.
Die Nutzung von Lautsprechern, Musikboxen etc. ist nicht gestattet.

13. MATERIALRÜCKGABE, MATERIALSCHÄDEN UND VERLUSTE

Das den Teilnehmenden von Rio Negro zur Verfügung gestellte Material sowie die von Ihnen genutzten Räumlichkeiten und das Inventar von Rio Negro sind sorgsam zu behandeln. Bei Schäden oder Verlusten auf Grund unsachgemäßen Verhaltens haben Sie Schadensersatz zu leisten. Sie sind auch für das Verhalten der mit angemeldeten Gruppenteilnehmer verantwortlich, sofern sie die von Rio Negro im Rahmen der Leistungserfüllung zur Verfügung gestellten Gegenstände und Räumlichkeiten nutzen. Dasselbe gilt für derart verursachte Schäden am Eigentum Dritter. Bei Schäden, auch jenen, die nicht von Ihnen und Ihren mit angemeldeten Teilnehmern verursacht wurden, ist unverzüglich Rio Negro zu benachrichtigen.
Sie sind für Ihre auf die Kanutour mitgebrachten Wertgegenstände selbst verantwortlich.
Das Material von Rio Negro ist nach Leistungsende gesäubert zu übergeben. Bei Rückgaben an einem anderen als dem vereinbarten Ort, haften Sie für die dadurch verursachten Aufwendungen und Schäden.

14. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Auftretende Schäden am Eigentum von Rio Negro sind unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere Mängel beim vereinbarten Leistungsumfang oder -ablauf sind Rio Negro unverzüglich anzuzeigen, damit sie die Möglichkeit erhält, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die den ordnungsgemäßen Umfang oder Ablauf der Leistung wiederherstellen kann.
Tourenleiter oder sonstige Beauftragte und Leistungsträger sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach einer Kanutour Beanstandungen, bzw. Zahlungsansprüche der Teilnehmenden anzuerkennen.

15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Rio Negro haftet nicht für Schäden, die durch Eigen- oder Drittverschulden sowie durch die Missachtung der Verhaltens- bzw. Vorbereitungsgrundregeln von Rio Negro oder Weisungen der Tourenbegleitung entstehen. Sie werden vor Leistungsantritt im Rahmen der Informationen im Internet, im Katalog, der
 Buchungsinformationen und der Einführung vor Fahrtbeginn hierüber deutlich informiert. Rio Negro haftet bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nicht für Gegenstände, die im Haus oder auf dem Gelände verwahrt werden.

16. BESONDERE PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN

Alle Teilnehmenden haben im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Den im Rahmen der Einweisung vermittelten Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Wehranlagen, der Pausenmöglichkeiten, die zudem auf den ausgehändigten Gewässerkarten vermerkt sind, sind unbedingt zu befolgen.
Während der Kanutouren besteht ein Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechtes.
Alle Teilnehmenden haben sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder Dritter ausgeschlossen ist.
Das Tragen der von Rio Negro vor Tourbeginn ausgehändigten Schwimmwesten ist Pflicht. Bei Aufenthalt auf dem Gelände oder innerhalb des Gebäudes der Kanustation in Bad Salzuflen-Schötmar sind die Hausordnung sowie die Geländeordnung zu beachten. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages und werden spätestens bei Ankunft ausgehändigt. Erhebliche oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die Haus- oder Geländeordnung sowie gegen Anweisungen von Rio Negro können auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages oder Ausschluss einzelner Teilnehmer führen, ohne dass Rio Negro zur Erstattung der geleisteten Zahlung verpflichtet ist, soweit sie nicht Aufwendungen erspart hat.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung mindestens einer verantwortlichen, volljährigen Person aufgenommen werden. Die Begleitpersonen haben für die Gesamtdauer des Aufenthalts die Aufsichtspflicht auszuüben. Es sind die Besonderheiten des Platzes mit seinem angrenzenden Flusslauf zu beachten, insbesondere bei Personen, die nicht schwimmen können.
Rio Negro erhebt bei Seminarhausbuchungen vor, eine Kaution in Höhe vor Antritt von min. 300,- € zu erheben. Die Kaution wird bei Abreise zurückerstattet, bzw. mit eventuellen Schadenersatzforderungen verrechnet. Bei Beendigung des Aufenthaltes wird eine Abnahme von Rio Negro durchgeführt. Die bei Ankunft hinterlegte Kaution kann in angemessener Höhe einbehalten werden, sofern Schäden entstanden sind oder Inventar oder Schlüssel abhandengekommen sind.

18. FUNDSACHEN

Vergessene Gegenstände werden bei Rio Negro verwahrt und können dort abgeholt werden. Nach Ablauf einer Frist von einem Jahr werden sie beim zuständigen Fundbüro aufgegeben.

VERTRAGSPARTNERIN

Rio Negro Kanu- und Outdoorevents GmbH
Ladestr. 6
32108 Bad Salzuflen
Geschäftsführer: Stephanie Isenberg, Guido Schmidt
Amtsgericht Lemgo, HRB 7827
Ust.-IdNr.: DE284468719

Stand: Februar 2025

Rio Negro Kanu- und Outdoorevents GmbH
Ladestr. 6, 32108 Bad Salzuflen

Tel: 0 52 22 - 85 09 600
E-Mail: info@rionegro.de

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