GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Schon um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir unsere Kunden ausdrücklich bitten, die Geschäftsbedingungen vor der Buchung sorgfältig zu lesen. Sie gelten ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen des Mietrechts zwischen Vermieter und Kunden bzw. des Reisevertragsrechts zwischen Veranstalter und Kunden und sind Bestandteil des Vertrags.

Mietvertrag

Ein Mietvertrag zwischen Rio Negro Kanutouristik als Vermieter und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde Kanus für die gewählte Route anmietet und die Kanutour nicht mit möglichen Zusatzleistungen im angebotenen Baukastensystem kombiniert. Auch wenn der Kunde Räumlichkeiten von Rio Negro Kanutouristik mietet und keine weiteren Leistungen in Anspruch nimmt, wird ein Mietvertrag geschlossen.

Reisevertrag

Ein Reisevertrag kommt zwischen Rio Negro Kanutouristik als Veranstalter und dem Kunden zustande, wenn der Kunde die Kanutour mit einer oder mehreren Zusatzleistungen im angebotenen Baukastensystem kombiniert. Die Pauschalprogramme unterliegen ausnahmslos dem Reisevertragsrecht. Der Veranstalter ist verpflichtet, jedem Reiseteilnehmer bei der Inanspruchnahme insolvenzsicherungspflichtiger Reiseleistungen einen Sicherungsschein auszustellen, sofern er Vorauszahlungen des Kunden entgegen nimmt. In Bezug auf die Leistungen von Rio Negro Kanutouristik ist diese Situation gegeben, sobald (1.) eine Kanutour mit einer Übernachtung sowohl in eigenen als auch in fremden Räumen oder Campingplätzen kombiniert wird, (2.) die Kanutour kombiniert mit anderen Zusatzleistungen länger als 24 Stunden dauert oder (3.) der Reisepreis bei Tagesfahrten mindestens 75,-- Euro pro Person beträgt. Der Veranstalter übersendet die Sicherungsscheine für jeden vom Kunden angemeldeten Teilnehmer.

Persönliche Daten

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Vermieter/Veranstalter personenbezogene Daten wie Namen, Anschrift, usw. notiert und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung elektronisch speichert.

Teilnahmebedingungen

Im eigenen Interesse sollte der Kunde die Buchung der Mietsache oder der Reise nur dann vornehmen, sofern er bereit ist, die rechtzeitig vor Vertragsbeginn ausgehändigten allgemeinen Informationen zum Ablauf der Kanutouren oder Pauschalprogramme zu beachten und sich an die Verhaltensregeln bzw. die Haus- und Platzordnung zu halten. Teilnehmer, die in Folge wiederholter Missachtung dieser Regeln oder der Weisungen der Tourenbegleitung oder Aufsichtsführenden des Vermieters/Veranstalters die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Fortgang der Veranstaltung gefährden, können ohne Anspruch auf Kostenerstattung ausgeschlossen werden.

Buchung und Bestätigung

Eine Buchung kann mündlich (telefonisch) oder schriftlich (per Fax, Internet, E-Mail, Brief oder Karte) erfolgen und stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vermieter/Veranstalter bestätigt das Angebot unverzüglich. Damit kommt der Vertrag mit der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl zustande. Ein Kunde kann weitere Personen anmelden und haftet auch für deren Vertragserfüllung, sofern das mit seiner gesonderten Unterschrift auf der Auftragsbestätigung dokumentiert wird. Minderjährige benötigen eine unterschriebene Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Sofern bei Gruppen die genaue Teilnehmerzahl bei der Buchung noch nicht abschätzbar sein sollte, bitten wir die Organisatoren der Buchung, die konkrete Teilnehmerzahl bis spätestens zwei Wochen vor Fahrtbeginn anzugeben. Sollte dem Vermieter/Veranstalter bis zu diesem Zeitpunkt keine genaue Teilnehmerzahl bekannt gegeben worden sein, so gilt der Vertrag mit der angegebenen Mindestteilnehmerzahl als geschlossen. Nach Bekanntgabe der konkreten Teilnehmerzahl erhält der Kunde vom Vermieter/Veranstalter neben der Auftragsbestätigung und Rechnung die für die Leistung notwendigen Informationsunterlagen. Die Kopie der Auftragsbestätigung und Rechnung ist unverzüglich an den Vermieter/Veranstalter zurück zu senden. Buchungen können nur bis einen Tag vor Fahrtbeginn entgegen genommen werden.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag muss zum vereinbarten Zahlungsziel vor Leistungsantritt beim Vermieter/Veranstalter in der vereinbarten Form eingegangen sein.

Rücktritt des Kunden bei Kanutouren

Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter / Veranstalter. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag innerhalb einer Frist von bis zu 14 Tagen vor Leistungsantritt entsteht eine Stornopauschale in Höhe von 25,-- Euro pro Buchung. Tritt der Kunde innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Leistungsantritt vom Vertrag zurück, so entstehen dem Kunden Stornogebühren in Höhe von 50 %, bei Rücktritt von der Fahrt innerhalb von weniger als 2 Tagen 80 % des Rechnungsbetrags. Tritt der Kunde innerhalb einer Frist von weniger als 1 Tag vor Erfüllung vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zum Antritt der Leistung, so ist der gesamte Rechnungsbetrag als Stornogebühr mit der Einschränkung zu entrichten, dass sich der Vermieter/Veranstalter ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen muss, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung (z.B.: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Sitz 20354 Hamburg).

Rücktritt des Kunden bei Seminarhausbuchungen

Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter.. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag innerhalb einer Frist von bis zu 6 Wochen vor Leistungsantritt entsteht eine Stornopauschale in Höhe von 25,-- Euro pro Buchung. Tritt der Kunde innerhalb von weniger als 6 Wochen vor Leistungsantritt vom Vertrag zurück, so entstehen dem Kunden Stornogebühren in Höhe von 50 %, bei Rücktritt innerhalb von weniger als 4 Wochen 80 % des Rechnungsbetrags. Tritt der Kunde innerhalb einer Frist von weniger als 1 Tag vor Erfüllung vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zum Antritt der Leistung, so ist der gesamte Rechnungsbetrag als Stornogebühr zu entrichten. Dies gilt mit der Einschränkung, dass sich der Vermieter ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen muss, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung (z.B.: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Sitz 20354 Hamburg).

Verspätungen

Im Falle einer Verspätung des Kunden bezüglich der Anreise zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort des Leistungsantritts ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen. Der Vermieter/Veranstalter ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistungen/Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Verwendung entfällt die Vergütungspflicht des Kunden.

Rücktritt des Vermieters / Veranstalters

Der Vermieter/Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis 14 Tage vor Leistungserfüllung die für die Fahrt ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist. Sollten vor Leistungsantritt Umstände eintreten, die für den Vermieter/Veranstalter trotz gewissenhafter Vorbereitung nicht absehbar waren oder die Fahrt zu einem unkalkulierbaren Risiko machen (Witterung, Hochwasser etc.), kann er den Vertrag einseitig kündigen. Der Vermieter/Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden in diesen Fällen unverzüglich zu informieren und bereits eingegangene Zahlungen unverzüglich zu erstatten. Weitere Ansprüche gegen den Vermieter/Veranstalter entstehen nicht.

Umbuchung des Kunden

Umbuchungen von Tagestouren auf einen anderen möglichen Termin innerhalb der Saison erfolgen nach Rücksprache mit dem Vermieter/Veranstalter kostenlos, sofern diese bis spätestens 24 Stunden vor Fahrtantritt beim Vermieter/Veranstalter eingehen. Weitere Umbuchungswünsche müssen ebenfalls bis 24 Stunden vor Leistungsantritt an den Vermieter/Veranstalter gerichtet werden und können nur kostenlos berücksichtigt werden, sofern bei der Durchführung für den Vermieter/Veranstalter keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins, des Antrittsortes, des Ziels, der Unterkunft etc. (Umbuchung) jedoch besteht nicht. Bis zum Leistungsantritt kann der Kunde sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Die Ersatzperson tritt neben den Kunden in den Vertrag ein. Der Vermieter/Veranstalter kann den Wechsel in der Person ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Sowohl die eintretende Ersatzperson als auch der Kunde haften dem Vermieter/Veranstalter als Gesamtschuldner sowohl für den Gesamtpreis als auch für entstehende Mehrkosten.

Leistungsumfang

Der Umfang der vom Vermieter/Veranstalter zu erbringenden Leistungen ist im Vertrag festgelegt. Davon abweichende individuelle Absprachen sollten im Interesse beider Vertragspartner schriftlich fixiert werden. Geringfügige Veränderungen, die den Gesamtzuschnitt der Mietsache oder Reise nicht wesentlich verändern, können vom Vermieter/Veranstalter nicht ausgeschlossen werden, soweit dafür nach Vertragsabschluss ein sachlich rechtfertigender Grund besteht. Die Abweichung muss dem Kunden zumutbar sein.

Besonderheiten Kanustation und Seminarhaus

Bei Aufenthalt auf dem Gelände oder innerhalb des Gebäudes der Kanustation in Bad Salzuflen-Schötmar sind die Hausordnung sowie die Platzordnung zu beachten. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Reisevertrages/Mietvertrages und werden spätestens bei Ankunft ausgehändigt. Erhebliche oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die Haus- oder Platzordnung sowie gegen Anweisungen des Vermieters/Veranstalters können auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Miet- bzw. Reisevertrages führen, ohne dass der Vermieter/Veranstalter zur Erstattung des Miet-/Reisepreises verpflichtet ist, soweit er nicht Aufwendungen erspart hat. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung mindestens einer verantwortlichen, volljährigen Person aufgenommen werden. Die Begleitpersonen haben für die Gesamtdauer des Aufenthalts die Aufsichtspflicht auszuüben. Es sind die Besonderheiten des Platzes mit seinem angrenzenden Flusslauf zu beachten, insbesondere bei Personen, die nicht schwimmen können. Der Vermieter/Veranstalter behält sich vor, eine Kaution in Höhe von bis zu 300,00 € zu fordern. Die Kaution wird bei Abreise in bar zurückerstattet, bzw. mit eventuellen Schadenersatzforderungen verrechnet. Bei Beendigung des Aufenthaltes wird eine Abnahme durch den Vermieter/Veranstalter durchgeführt. Die bei Ankunft hinterlegte Kaution kann in angemessener Höhe einbehalten werden, sofern Schäden entstanden sind oder Inventar oder Schlüssel abhanden gekommen sind.

Besondere Pflichten und Haftung des Kunden

Alle Teilnehmer haben im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweischilder zu beachten. Den im Rahmen der Einweisung vermittelten Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Wehranlagen, der Pausenmöglichkeiten, die zudem auf den ausgehändigten Gewässerkarten vermerkt sind, sind unbedingt zu befolgen. Während der Kanutouren besteht ein Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechtes. Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder Dritter ausgeschlossen ist. Das Tragen der vom Vermieter/Veranstalter vor Tourbeginn ausgehändigten Schwimmwesten ist Pflicht.

Materialrückgabe, Materialschäden und Verluste

Das dem Kunden vom Vermieter/Veranstalter zur Verfügung gestellte Material sowie die vom Kunden genutzten Räumlichkeiten und das Inventar des Vermieters/Veranstalters sind sorgsam zu behandeln. Bei Schäden oder Verlusten auf Grund grob unsachgemäßen Verhaltens hat der Kunde Schadensersatz zu leisten. Der Kunde ist auch für das Verhalten der mit angemeldeten Gruppenteilnehmer verantwortlich, sofern sie die vom Vermieter/Veranstalter im Rahmen der Leistungserfüllung zur Verfügung gestellten Gegenstände und Räume nutzen. Dasselbe gilt für derart verursachte Schäden am Eigentum Dritter. Bei Schäden, die nicht vom Kunden und seinen mit angemeldeten Teilnehmern verursacht wurden, ist unverzüglich der Vermieter/Veranstalter zu benachrichtigen. Der Kunde ist für seine auf die Kanutour mitgebrachten Wertgegenstände selbst verantwortlich. Das Material des Vermieters/Veranstalters ist nach Leistungsende gesäubert zu übergeben. Bei Rückgaben an einem anderen als dem vereinbarten Ort, haftet der Kunde für die dadurch verursachten Aufwendungen und Schäden.

Mitwirkungspflicht des Kunden

Auftretende Schäden am Eigentum des Vermieters/Veranstalters sind diesem unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere bei Reisemängeln sind diese dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen, damit er die Möglichkeit erhält, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise wiederherstellen können.

Haftungsbeschränkung

Der Vermieter/Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Eigen- oder Drittverschulden sowie durch die Missachtung der Verhaltens- bzw. Vorbereitungsgrundregeln des Vermieters/Veranstalters oder Weisungen der Tourenbegleitung entstehen. Der Kunde wird vor Leistungsantritt im Rahmen der Informationen im Katalog, der Buchungsinformationen und der Einführung vor Fahrtbeginn hierüber deutlich informiert. Der Vermieter/Veranstalter haftet bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nur für Gegenstände, die er im Rahmen der im Katalog ausgeschriebenen Reiseleistung verwahrt oder transportiert oder die ihm ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, der Vermieter/Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Fundsachen

Von Kunden vergessene Gegenstände werden beim Vermieter/Veranstalter verwahrt und können vom Kunden dort abgeholt werden. Nach Ablauf einer Frist von einem Jahr werden sie beim zuständigen Fundbüro aufgegeben.

Vermieter und Veranstalter

Rio Negro Kanutouristik
Guido Schmidt & Stephanie Isenberg GbR
Ladestr. 6
32108 Bad Salzuflen - Schötmar